AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Tussi Meets Nerd Veranstaltung I Allgemeine Bestimmungen II Hausordnung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („TmN AGB“) der Fachschaft Philosophie und Fachschaft Informatik und Mathematik der Universität Passau („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch der Tussi Meets Nerd Party („Veranstaltung“). Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der TmN AGB. I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Erwerb von Tickets Tickets können nur bei unseren im Vorfeld angekündigten Vorverkaufsterminen erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gilt ausschließlich eine Bezahlung durch Barmittel. Jeder Kunde darf pro Vorverkaufstermin maximal drei (3) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets drei (3) überschreiten, behalten wir uns vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen abzulehnen. 2. Zutrittsberechtigungen Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Zutritt ist für Erwachsene ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keinen Zutritt zu der Veranstaltung. 3. Die Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 4. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes Vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird dem Besucher ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Ein- und Auslasskarte und ist jederzeit während der Veranstaltung am Handgelenk zu tragen. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. „Veranstaltungsgelände“ in diesem Sinne ist das Gelände in seiner Gesamtheit, inklusive der ausgewiesenen Wege. 5. Sicherheitskontrollen Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu auch die Hausordnung) bei sich führt oder ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die TmN AGB in sonstiger Weise verstößt. Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen der Veranstaltung mit sich bringen können oder die zu den unter Ziffer II 5 aufgeführten, verbotenen Gegenständen gehören, zurückzulassen. Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust. 6. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen, unter der Voraussetzung, dass diese nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden sollen. Nicht erlaubt ist daher insbesondere die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie z.B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, das Veranstaltungsgelände ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet. 7. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen Wir filmen und fotografieren die Veranstaltung und fertigen hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen an. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Veranstaltungsbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, (z.B. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher den Veranstalter und dessen Vertragspartnern bzw. Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse und Handlungen des Besuchers in jeglicher Form und Konfiguration ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und non-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. 8. Ausschluss von Besuchern Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, sexuelle Belästigung) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. 9. Hör- und Gesundheitsschäden Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass Musik- und Tanzveranstaltungen eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Bitte beachten Sie auch, dass Laser, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte während der Veranstaltung verwendet werden können. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden und ein entsprechender Absand vom Besucher in Eigenverantwortung zu wahren. Der Gebrauch von Gehörschutz wird vom Veranstalter insbesondere in der Nähe der Lautsprechern dringend empfohlen. Die Veranstaltung findet in Innenräumen statt. 10. Umgang mit der Eintrittskarte Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung durch Anlegen und Fixieren an einem Handgelenk nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Ein privater Weiterverkauf der Tickets ist gestattet. Die Tickets dürfen ferner nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Wird ein Ticket weiterveräußert oder auf Dritte übertragen, ist der Käufer bzw. Empfänger auf die TmN AGB hinzuweisen. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn gegen den Dritten besteht ein Hausverbot, das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet. Schließlich ist eine Verwendung der erworbenen Tickets zu jeglichen kommerziellen Zwecken – insbesondere zu Verlosungszwecken, zur Durchführung von Verlosungen oder Gewinnspielen oder zu sonstigen werblichen Zwecken – ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie des Armbands berechtigt. Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, sind wir dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen. 11. An- und Abreise der Besucher sowie Parken Der Besucher ist für seine An- und Abreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Behinderungen zu jeder Zeit freizuhalten. Wir empfehlen die An- und Abreise zur Tussi Meets Nerd Veranstaltung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder zu Fuß. 12. Absage, Verlegung und Programmänderungen Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ferner können bei Veranstaltungen Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Unsere Haftung bei Absage vor Veranstaltungsbeginn, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten kann. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up der Veranstaltung stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar. Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung eintreten, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen. 13. Sperrung und Räumung von Flächen Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. 14. Wetter Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche des Besuches auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises. 15. Aushänge und Anweisungen Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters. 16. Änderung der TmN AGB Wir behalten uns das Recht vor, die TmN AGB jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren, z.B. wenn dies wegen Änderungen der Veranstaltung, Dienste, aus Sicherheitsgründen oder Gesetzesänderungen erforderlich wird. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen. Der Zeitpunkt der letzten Änderung ist am Ende dieser TmN AGB angegeben. Die gelegentliche Prüfung dieser Seite auf Aktualisierungen liegt in Ihrer Verantwortung. Wenn wir die TmN AGB ändern, werden wir Sie hierüber auf der TmN Webseite informieren. Die geänderten TmN AGB werden eine (1) Woche nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn Sie widersprechen der Änderung fristgerecht. Der Besuch der Veranstaltung nach Ablauf dieses Zeitraums von einer (1) Woche ohne Widerspruch stellt eine Zustimmung zu den geänderten TmN AGB dar. 17. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser TmN AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Regelungen der Geschäftsbedingungen davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. II HAUSORDNUNG 1. Geltung der Hausordnung VERANSTALTUNGSGELÄNDE Mit Kauf der Eintrittskarte und Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher dieser TmN AGB sowie der Hausordnung der Universität Passau. 2. Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte Den Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte und des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten. 3. Betreten des Veranstaltungsgeländes Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Veranstaltungsbändchen erlaubt. 4. Kein Eintritt für auffällige Besucher Offensichtlich betrunkene, unter Drogen stehende oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass auf das Veranstaltungsgelände. 5. Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen sowie deren mitgebrachten Gegenstände auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.: Jegliche Taschen, jegliche Rucksäcke und jegliche Koffer mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen Getränke und Flüssigkeiten aller Art Helme, Masken, Vermummungen Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt Notebooks, Tablets, Computer Laserpointer Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, Stühle, Fahnenstangen, Camping-Equipment, Selfie-Sticks Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art Glasflaschen, Gasflaschen, Deospray, Haarspray Trommeln, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur Lärmerzeugung Schwere Metallketten Fahrräder, Inlineskates, Rollschuhe, Skateboards und E-Roller Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen. Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Gegenständen aus den Verwahrstellen. Die verbotenen Gegenstände dürfen nicht in den Verwahrstellen (Abgabecontainer oder Schließfächer) deponiert werden. Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a. Portemonnaie Schlüssel Kleine Gürtel- und Bauchtaschen Kleine Handtaschen bis zu einer Größe von DIN A4 Durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm Mobiltelefone Leere faltbare Trinkflaschen Einwegkameras Pocketkameras Feingliedrige Schmuckketten Kleine Powerbanks. 6. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit frei zu halten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren. 7. Verbot von Tieren Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt. 8. Haftung des Veranstalters und Schließfächer Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziffer I. 3 der TmN AGB zur Haftung des Veranstalters entsprechend. Bekleidungsgenstände können zur Aufbewahrung in der Garderobe deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in der Garderobe deponiert werden, ist ausgeschlossen. 9. Umgang mit Abfällen Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Müllsäcke zu entsorgen. 10. Schutz von Kindern und Jugendlichen Wir beachten das Jugendschutzgesetz. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt die Zutrittsberechtigung gemäß Ziffer I.2. der TmN AGB auf allen Veranstaltungsflächen. 11. Nutzung der Toiletten Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. 12. Vandalismus Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus strafrechtlich verfolgt und zu Anzeige gebracht. 13. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt. 14. Gebot der Rücksichtnahme Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Veranstaltungsbesuchern und Anwohnern zu üben. 15. Ausschluss von der Veranstaltung Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. 16. Verbot der Gefährdung anderer Besucher Jede Gefährdung anderer Besucher, insbesondere durch das Werfen von Gegenständen, „Crowd-Surfen“, „Circle of death“ oder „Pogo-Tanzen“ ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Stand: April 2023